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Gesellschaft 3 min read 35m ago

Benicalap: Kampf gegen Aparthotels

  • Bewohner der Calle Carlos Cortina, 5 in Benicalap, Valencia, protestieren gegen die Umwandlung ihres gesamten Erdgeschosses in ein Aparthotel für bis zu 125 Gäste.
  • Das Rathaus erteilte dem Unternehmen eine Lizenz, nachdem es auf die touristische Nutzung von 85 Prozent der Erdgeschossfläche verzichtete – die Anwohner zweifeln an der
  • Der Anteil touristischer Unterkünfte in Benicalap liegt mit 6,87 Prozent noch unter der kommunalen Grenze von 8 Prozent, weshalb das Vorhaben formal zulässig ist.
Benicalap: Kampf gegen Aparthotels
Benicalap: Kampf gegen Aparthotels

Im Madrider Stadtviertel Benicalap in Valencia wächst der Widerstand gegen die systematische Umwandlung gewerblicher Erdgeschosse in touristische Aparthotels. Bewohner der Calle Carlos Cortina, 5, trafen sich mit der Compromís-Kandidatin Mónica Oltra und Stadtrat Pere Fuset, um gegen ein laufendes Projekt zu protestieren, das die gesamte Erdgeschossfläche ihres Gebäudes in eine Unterkunft für bis zu 125 Touristinnen und Touristen verwandeln soll.

Gleiche Firma, ähnliche Projekte, kurze Distanz

Der Fall ist kein Einzelfall. Nur rund 450 Meter entfernt, in der Calle Encarna Albarracín, 6, betreibt nach Angaben der Anwohner dasselbe Unternehmen ein vergleichbares Vorhaben. Direkt gegenüber der laufenden Bauarbeiten an der Carlos Cortina befinden sich ein bereits versiegeltes Tourismusprojekt sowie ein weiteres Kurzzeitmiet-Apartmenthaus, das gegenwärtig umfangreich renoviert wird. Das frühere Vereinslokal der Falla Manuel Melià i Fuster-Carlos Cortina, der sogenannte Casal Fallero, musste in ein nahe gelegenes Lokal ausweichen; das Wappenschild des Vereins ist noch immer zwischen den neu eingebauten Panoramafenstern und Klimaanlagen zu sehen.

Normgrenze nicht überschritten – Lizenz erteilt

Laut einer städtischen Entschließung vom Juli liegt der Anteil touristischer Unterkunftsplätze an der Wohnbevölkerung im Bezirk Benicalap bei 6,04 Prozent und im gleichnamigen Stadtviertel bei 6,87 Prozent – beides unterhalb der kommunalen Höchstgrenze von 8 Prozent. Das Vorhaben ist damit nach geltendem Recht grundsätzlich genehmigungsfähig. Die einzige Bestimmung, die das Projekt hätte stoppen können, ist die Regelung, dass touristische Unterkünfte in einem Häuserblock nicht mehr als 15 Prozent der Gewerbeeinheiten ausmachen dürfen. Im konkreten Fall würde die gesamte Blockebene – rechnerisch 100 Prozent – für das Projekt genutzt. Das Rathaus erklärte jedoch, das Unternehmen habe die Lizenz erlangt, nachdem es sein Projekt angepasst und auf die touristische Nutzung von 85 Prozent der Erdgeschossfläche verzichtet habe. Gleichzeitig wies die Stadtverwaltung darauf hin, dass es ein von Compromís geführtes Stadtregierung gewesen sei, das "die Tür für den Bau touristischer Wohnungen in Gewerbeerdgeschossen geöffnet" habe.

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Anwohner zweifeln an künftiger Einhaltung

Aitor Llano, Bewohner des Hauses und von Beruf Architekt, erläuterte die Lage der Betroffenen. Die Eigentümergemeinschaft habe die Hotelnutzung zwar abgelehnt, doch dieser Beschluss sei nicht in den Statuten des Gebäudes festgehalten – seine rechtliche Verbindlichkeit ist damit unklar. Die Anwohner berichteten zudem von Schäden an ihren Garagendecken, von neu verlegten Rohren und Arbeiten zur Pfeilerversteifung. Diese Eingriffe nähren ihren Verdacht, dass das Unternehmen die vereinbarte Begrenzung auf 15 Prozent langfristig nicht einhalten werde, sobald die Anlage in Vollbetrieb gehe. Ob diese Befürchtung zutrifft, ist derzeit unbestätigt. Die Entwicklung in Benicalap steht exemplarisch für einen Trend, der auch andernorts in Spanien beobachtet wird: Touristischer Investitionsdruck auf den Wohnungsmarkt verdrängt zunehmend Einheimische und Gemeinschaftsstrukturen aus Stadtvierteln, die bislang außerhalb der zentralen Touristenströme lagen.

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