⏳ Curating articles…
Technologie 3 min read 2h ago

Informatiker fordern Schutz für Hacker

  • Die Gesellschaft für Informatik hat gemeinsam mit Industrie- und NGO-Partnern ein Weißbuch vorgelegt, das eine grundlegende Reform der Hackerparagrafen 202a–202c StGB fordert.
  • Das Weißbuch verlangt, konkrete Schädigungsabsicht als Pflichtmerkmal im Straftatbestand zu verankern und Sicherheitsforschern, die Lücken ordnungsgemäß melden, rechtliche
  • Polen, Belgien und Portugal werden als Vorbilder für einen rechtssicheren Rahmen beim ethischen Hacking genannt; die GI drängt auf rasche Reform vor Inkrafttreten des
Informatiker fordern Schutz für Hacker
Informatiker fordern Schutz für Hacker

Wer in Deutschland Sicherheitslücken in digitalen Systemen aufdeckt und verantwortungsvoll meldet, riskiert nach geltendem Recht eine Strafverfolgung. Um diesen rechtlichen Widerspruch zu beenden, hat die Gesellschaft für Informatik (GI) gemeinsam mit Partnern aus Industrie, Cybersicherheitsforschung und digitalpolitischen Nichtregierungsorganisationen ein Weißbuch zur Reform des Computerstrafrechts vorgelegt.

Hackerparagrafen seit 2007 in der Kritik

Seit ihrer Einführung im Jahr 2007 stehen die Paragraphen 202a bis 202c des Strafgesetzbuchs unter Fachleuten in der Kritik. Besonders Paragraph 202c gilt als problematisch: Er stellt bereits die Bereitstellung und Nutzung von Werkzeugen unter Strafe, die für eine fundierte Sicherheitsanalyse unerlässlich sind. Das Gesetz unterscheide laut dem Weißbuch nicht ausreichend zwischen krimineller Schädigungsabsicht und der Arbeit von sogenannten White-Hat-Hackern. Als konkretes Beispiel nennt das Papier eine Verurteilung im Kontext der Software Modern Solutions – ein Fall, der exemplarisch zeigt, wie das Aufdecken und Melden von Schwachstellen zur Anklage führen kann.

Die Folge sei ein Abschreckungseffekt: Sicherheitshinweise blieben ungenutzt oder würden nur noch über anonyme Zwischenstellen gemeldet – zum Nachteil der digitalen Infrastruktur insgesamt. Angesichts der wachsenden Verbreitung von KI-Werkzeugen, die das Auffinden und Ausnutzen von IT-Sicherheitslücken beschleunigen, wächst der Handlungsdruck auf Gesetzgeber und Unternehmen.

Advertisement
Ad Unit · 728×90 / Responsive

Forderungen: Schädigungsabsicht als Tatbestandsmerkmal

Die Verfasser des Weißbuchs betonen, dass punktuelle Eingriffe ins Strafrecht nicht ausreichten. Gefordert wird ein ganzheitlicher Ansatz: Konkrete Schädigungsabsicht solle als zwingend nachzuweisendes Tatbestandsmerkmal verankert werden. Wer eine Schwachstelle ordnungsgemäß an Hersteller oder zuständige Behörden melde, solle von Strafandrohungen ausdrücklich entlastet sein.

Darüber hinaus sollen verwandte Rechtsbereiche praxistauglich angepasst werden – darunter das Urheberrecht, das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Datenschutzbestimmungen. Methoden wie das Dekompilieren von Software oder das Untersuchen unverschlüsselter Funkverbindungen sollten nicht länger als Rechtsverstoß gelten. Als Vorbilder nennt das Papier Polen, Belgien und Portugal, die bereits rechtssichere Rahmenbedingungen für ethisches Hacking geschaffen hätten, ohne die Strafverfolgung von Cyberkriminalität zu behindern.

Meldekultur und Koalitionsvertrag

Neben gesetzlichen Änderungen drängt die GI auf den Aufbau einer systematischen Meldekultur. Unternehmen und Behörden sollten das Auffinden von Sicherheitslücken als kostenlosen Sicherheitsgewinn begreifen statt mit Strafanzeigen zu reagieren. Standardisierte Prozesse – etwa die Bereitstellung einer Kontaktmöglichkeit über die Datei security.txt sowie funktionierende Coordinated-Vulnerability-Disclosure-Verfahren (CVD) – könnten die Kooperation erleichtern. Staatliche Bug-Bounty-Programme und öffentliche Anerkennungen trügen zudem dazu bei, das gesellschaftliche Ansehen von IT-Sicherheitsexperten zu stärken.

Die GI appelliert an die Bundesregierung, das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen und angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens des europäischen Cyber Resilience Act zügig einen Reformprozess unter Einbindung aller Betroffenen anzustoßen. Eine Antwort der Regierung auf das Weißbuch ist bislang nicht bekannt.

Advertisement
Ad Unit · 300×250 / Responsive

More in Technologie

Read in another language

← Home