Polizeibericht: Marokkanische Gendarmen leiteten Massenübertritt nach Ceuta aktiv
Ein 55-seitiger Bericht des CENIF an die Audiencia Nacional belegt nach Angaben von La Vanguardia, dass marokkanische Gendarmen den Massenübertritt von mehr als 80.000 Migranten nach Ceuta am 30. und 31.
Verfasst von Hannah Schneider
(vor 2 Std.)

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Was ist passiert?
Die spanische Nationalpolizei stufte in einem CENIF-Bericht an die Audiencia Nacional den Massenübertritt von über 80.000 Migranten nach Ceuta am 30. und 31.
Warum es wichtig ist
Der Bericht benennt marokkanische Sicherheitskräfte als mögliche Urheber und schließt kriminelle Schleusernetzwerke als Organisatoren aus, da diese laut CENIF nicht die erforderliche Kapazität besäßen.
Die spanische Nationalpolizei hat der Audiencia Nacional einen 55-seitigen Bericht des Centro Nacional de Inmigración y Fronteras (CENIF) übergeben, der den Massenübertritt von mehr als 80.000 Migranten nach Ceuta am 30. und 31. Juli als eine gezielt geplante Grenzverletzung einstuft. Nach Angaben von La Vanguardia, das Einblick in das Dossier erhielt, beschreibt der Bericht eine "taktische Konfiguration", die darauf abzielte, zunächst das Grenzmanagement am Wellenbrecher Tarajal durch schwimmende Migranten zu kollabieren, um danach durch mangelnde spanische Reaktionskapazität die "Öffnung der Grenztore" zu erzwingen.
Aktive Rolle der marokkanischen Gendarmerie
Besonders schwerwiegend sind die Erkenntnisse zur Rolle der marokkanischen Sicherheitskräfte. Der Bericht attestiert ihnen eine "totale Duldung": Sie unternahmen demnach keinen "einzigen ernsthaften Versuch", die Menschenmasse vom Grenzperimeter zu zerstreuen oder zu entfernen. Mehr noch – einzelne Beamte beteiligten sich nach Darstellung des CENIF aktiv, indem sie Migranten durch das Wasser "führten" und zur Uferfläche der Überquerungsstellen umleiteten.
Diese Einschätzung steht im Widerspruch zu einer Aussage von Verteidigungsministerin Margarita Robles, die vor dem Parlament erklärte, Militärberichte hätten auf eine "Selbstorganisation von Individuen" hingedeutet, die durch "Gelegenheitsmomente" spontan an den Grenzzaun gelockt worden seien. Das CENIF hingegen bezeichnet das Ereignis ausdrücklich als nicht "zufällig" und schliesst aus, dass es auf einen "gelegentlichen oder spontanen Faktor" zurückzuführen sei.
Migrationsabsicht als "formale Deckung"
Der Bericht qualifiziert den Migrationshintergrund der Beteiligten lediglich als "formale Deckung". Als Beleg führt das CENIF an, dass rund 90 Prozent der Eingetretenen Ceuta innerhalb von 72 Stunden aus eigenen Stücken wieder verließen. Zudem habe ein zweiter, "wesentlich expliziterer" Aufruf für den 15. August existiert, bei dem Marokko diesmal Kontrolle demonstrierte und den Übertritt verhinderte. Auch die anschließende Verbreitung von Botschaften – teils auf offizieller Ebene – über den marokkanischen Souveränitätsanspruch auf Ceuta und Melilla wertet das CENIF als verstärkendes Indiz.
Die "Vorausplanung", die das CENIF für belegt hält, impliziere sowohl eine "intellektuelle Urheberschaft im Vorfeld" als auch eine "materielle Urheberschaft im Vollzug". Beide gingen "weit über das Offensichtliche der aktiven Subjekte hinaus, die irregulär spanisches Territorium betraten und verließen", heißt es in dem Bericht, der sich nun in den Händen von Richterin María Tardón von der Audiencia Nacional befindet.
Soziale Netzwerke und strategische Koordination
Die Nationalpolizei hebt zudem die Rolle sozialer Netzwerke hervor. Die virale Verbreitung von Nachrichten, die Aktivierung bestimmter Profile sowie Desinformationskampagnen stärken nach Auffassung des CENIF die Hypothese einer strategischen und operativen Steuerung, die nach "klar definierten Verfahren" ablief.
Organisierte Kriminalität ausgeschlossen
Auf die ausdrückliche Anfrage der Richterin, ob kriminelle Schleusernetzwerke hinter dem Ereignis stehen könnten, antwortete die Nationalpolizei klar mit Nein. Solche Organisationen "besitzen nicht die Kapazität, eine Bewegung dieser Dimensionen zu organisieren", heißt es im Bericht. Der Charakter des Ereignisses – "geplant, überwacht und phasenweise ausgeführt" – weiche "eindeutig" von den bewährten Zielen und Methoden solcher Gruppen ab. Allerdings räumt der Bericht ein, dass sich einzelne dieser Netzwerke im Nachgang wirtschaftlich an der Situation bereichert haben könnten.
Nächste Schritte vor der Audiencia Nacional
Richterin Tardón muss nun in einem ersten Schritt feststellen, ob sie für eine Untersuchung zuständig ist und ob hinreichende Anzeichen für Straftaten vorliegen. Die Organisation Iustitia Europa hat bereits eine Strafanzeige eingereicht. Der vorliegende Bericht ist nach Angaben des CENIF erst ein erster Schritt; eine tiefergehende Analyse der konkreten Urheberschaft sei möglich, wenn die Richterin eine förmliche Untersuchung einleite. Auf die zweite Frage der Richterin – ob es Vorwarnungen vor dem Massenübertritt gegeben habe – enthält der bisher bekannte Berichtsauszug nach Informationen von La Vanguardia keine abschließende Antwort.
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Quelle: La Vanguardia